Überarbeitung Reglement für Entschädigungen und Preise
Der Vorstand hat das ehemalige Spesenreglement überarbeitet. Dieses nennt sich nun Reglement für Entschädigungen und Preise.
Die Entschädigungsbeträge für die Leitung von Trainings wurden einander angeglichen. J&S-Leiter werden mit CHF 24.-, übrige Leiter mit CHF 12.- entschädigt. Neu können BOSV-Kadermitglieder nebst einem Anteil des Sockelbetrags auch Auslagen für Trainingskursen (Übernachtungen, Verpflegung, Reisen und Anlagegebühren wie z.B. Loipennutzung) mit bis zu 50% und maximal Fr. 500.-/Saison geltend machen. Auch Startgelder an Swiss Cup Rennen können geltend gemacht werden, sofern unter dem Namen des NSK Thun gestartet wurde. Als Belege sind Quittungen vorzulegen.
Das überarbeitete Reglement gilt bereits rückwirkend für die vergangene Saison 2022/23. Die Einreichefrist für Anträge wird ausserordentlich verlängert. BOSV-Kadermitglieder und Rennläufer können bis am 07. Mai 2023 ihre Entschädigungen beim Kassier oder Chef Nachwuchs mittels entsprechendem Formular beantragen. Aufgrund der eingegangenen Anträge und des verfügbaren Budgetpostens für Entschädigungen werden durch den Kassier und den Chef Nachwuchs die zu entschädigenden Beträge abschliessend festgelegt.
Links zu den Dokumenten: